Zum Inhalt springen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der
IDEIAS c/o Tupf AG

Allgemein

Mit der Bestellung gelten deren Liefer- und Zahlungsbedingungen als akzeptiert. Abweichungen und besondere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Insbesondere gelten andere Allgemeine Geschäftsbedingungen nur, wenn sie von IDEIAS c/o Tupf AG schriftlich anerkannt worden sind. Sollte sich eine Bestimmung dieser Lieferbedingungen als ganz oder teilweise unwirksam erweisen, werden die Vertragsparteien diese Bestimmung durch eine neue, der unwirksamen in ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg möglichst weitgehend entsprechende ersetzen. Die Gültigkeit des Vertrags wird davon nicht betroffen.
Annullierung von teil- oder ganz gefertigten Bestellungen kann nur mit Zustimmung der Lieferantin gemacht werden. Spezialausführungen können in keinem Falle annulliert werden.

Technische Unterlagen, Know-how, Geheimhaltung

Alle technischen Unterlagen bleiben im Eigentum von IDEIAS c/o Tupf AG und dürfen ohne schriftliches Einverständnis weder kopiert noch vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden. Änderungen bleiben vorbehalten. Technische Unterlagen, Prospekte und Kataloge sind nicht verbindlich. Etwas anderes gilt nur bei ausdrücklicher Zusicherung.

Lieferumfang

Für den Umfang der Lieferung ist die Auftragsbestätigung von IDEIAS c/o Tupf AG massgebend. Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden gesondert verrechnet. Der Lieferant ist ermächtigt, Änderungen, die zu Verbesserungen führen, vorzunehmen, soweit diese keine Preiserhöhung bewirken.

Preise

Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, netto exkl. MwSt ab Werk, sowie ohne Nebenkosten wie z.B. Verpackung, Fracht, allfällige andere Spesen und Montage. Porto, Fracht und Verpackung werden zu Selbstkosten in Rechnung gestellt. Verpackung wird ohne besondere Abmachung nicht zurückgenommen. Die Preise sind für Nachbestellungen unverbindlich. Sämtliche Nebenkosten wie z.B. für Fracht, Versicherung, Ausfuhr-, Durchfuhr-, Einfuhr- und andere Bewilligungen sowie Beurkundungen gehen zu Lasten des Bestellers.
Ebenso hat der Besteller alle Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen zu tragen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag erhoben werden, oder sie gegen entsprechenden Nachweis dem Lieferanten zurückzuerstatten, falls dieser hierfür Leistungspflichtig geworden ist. Der Lieferant behält sich eine Preisanpassung vor, falls sich zwischen dem Zeitpunkt des Angebots und der vertragsmässigen Erfüllung die Lohnansätze oder die Materialpreise ändern, sowie wenn grössere Kursschwankungen auftreten.

Zahlungsbedingungen

Die Zahlungen sind vom Besteller entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen am Domizil des Lieferanten ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen zu leisten. Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung, Montage, Inbetriebsetzung oder Abnahme der Lieferungen oder Leistungen aus Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, verzögert oder verunmöglicht werden oder wenn unwesentliche Teile fehlen oder sich Nacharbeiten als notwendig erweisen, die den Gebrauch der Lieferungen nicht verunmöglichen.

Eigentumsvorbehalt / Rücktritt

IDEIAS c/o Tupf AG behält sich das Eigentum an der Lieferung bis zu deren gänzlichen Bezahlung vor. Der Besteller ermächtigt IDEIAS c/o Tupf AG mit Abschluss des Vertrages, die Eintragung des Eigentumsvorbehalts im amtlichen Register vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen.

Engineering, Montage, Inbetriebsetzung, Wartung

Es kommen die im Zeitpunkt des Aufwandes gültigen Ansätze gemäss IDEIAS c/o Tupf AG zur Verrechnung.

Liefertermine

Der vereinbarte Liefertermin beruht auf den Verhältnissen zur Zeit der Bestellung. Alle Entschädigungsansprüche für direkte oder indirekte Schäden, die aus verspäteter Lieferung entstehen, sind ausdrücklich wegbedungen. Wegbedungen ist weiter das Recht des Bestellers, bei Überschreiten der Lieferzeit – auch wenn ein bestimmter Termin vereinbart sein sollte – ohne angemessene Nachfrist vom Vertrage zurückzutreten. Die Einhaltung des Liefertermines setzt die Erfüllung der Vertragsplichten durch den Besteller voraus.

Reklamationen

Der Besteller hat die Lieferungen und Leistungen innert Wochenfrist nach Empfang der Ware zu prüfen und dem Lieferanten eventuelle Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Unterlässt er dies, gelten die Lieferungen und Leistungen als genehmigt.

Versand, Transport und Versicherung

Besondere Wünsche betreffend Versand, Transport und Versicherung sind dem Lieferanten rechtzeitig bekannt zu geben. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Versand oder Transport sind vom Besteller bei Erhalt der Lieferungen oder der Frachtdokumente unverzüglich an den letzten Frachtführer und an die IDEIAS c/o Tupf AG zu richten. Die Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Besteller.

Gewährleistungsfrist (Garantiefrist)

Allfällige Gewährleistungsfrist kann nur bei Einhaltung der Montage- und Betriebsvorschriften geltend gemacht werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei einschichtigem Normalbetrieb 12 Monate, jedoch max. 2’000 Betriebsstunden ab Lieferdatum, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart oder angeboten wurde. Für Reparatur- und Austauscheinheiten beträgt die Garantiefrist 6 Monate. IDEIAS c/o Tupf AG verpflichtet sich, Teile, die während genannter Frist nachweisbar zufolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch als möglich und nach eigener Wahl zu reparieren oder zu ersetzen. Die Kosten für Hin- oder Rücktransport gehen zu Lasten des Bestellers. Ebenso ggf. erforderliche Fahrkosten bei einer Garantiearbeit beim Besteller vor Ort. Ersetzte Teile werden Eigentum des Lieferanten, sofern er nicht ausdrücklich darauf verzichtet. Die natürliche Abnützung von Teilen ist von der Garantie ausgeschlossen. Gleiches gilt für Schäden infolge ungenügender Wartung, Nichteinhaltung von Betriebsvorschriften, ungeeigneter Betriebsmittel, unsachgemässer Montage und höherer Gewalt. Die Garantie erlischt, wenn der Besteller selbst oder durch Dritte und ohne unsere Zustimmung Änderungen oder Reparaturen vornimmt. Garantieansprüche müssen vom Besteller innerhalb der Garantiezeit schriftlich geltend gemacht werden. Garantieleistungen sind in jedem Fall nur dann geschuldet, wenn der Besteller seinerseits seinen Vertragspflichten – insbesondere bezüglich der vereinbarungsgemässen Bezahlung – nachgekommen ist.

Haftung

Haftung für zugesicherte Eigenschaften sind nur jene, die in der Auftragsbestätigung oder in den Spezifikationen ausdrücklich als solche bezeichnet worden sind. Die Zusicherung gilt längstens bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist. Ausser die im Punkt Gewährleistungsfrist genannten Ansprüche, sind Wandelung, Minderung und Ersatz von Mangel- und Mangelfolgeschäden ausdrücklich ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Produkt der Lieferung selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverlust, Verlust von Aufträgen, nicht realisierte Einsparungen, entgangener Gewinn sowie jegliche anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden.

Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand für beide Parteien ist Lachen/SZ.